Versicherung und Selbstbeteiligung: wie es wirklich funktioniert
In fast jedem Angebot der Oberklasse lesen Sie «Versicherung inklusive». Das stimmt — und es ist unvollständig. Das Fahrzeug ist versichert, ein Teil des Risikos bleibt aber bei Ihnen. Zu verstehen, wo diese Linie verläuft, erspart böse Überraschungen.
Zwei Ebenen, die man nicht verwechseln sollte
Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland für jedes zugelassene Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden, die Sie anderen zufügen: fremde Fahrzeuge, Sachen, Personen. Das Fahrzeug, das Sie selbst fahren, deckt sie nie.
Die Vollkaskodeckung betrifft das Mietfahrzeug selbst: Kollision, Diebstahl, Brand, Vandalismus. Sie ist bei serioesen Vermietern im Preis enthalten — und sie ist es, die eine Selbstbeteiligung trägt.
Die Selbstbeteiligung konkret
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, der unabhängig von der Schadenshöhe bei Ihnen bleibt. Bei einem Fahrzeug der Oberklasse ist sie dem Wert angemessen und mit der eines Kleinwagens nicht vergleichbar.
- Die genaue Höhe je Schadensart: Kollision, Diebstahl, Glasbruch
- Ob sie je Schadensfall oder je Mietvertrag greift
- Ob eine Reduzierung angeboten wird und zu welchem Tagessatz
Kaution und Selbstbeteiligung sind zweierlei. Die Kaution ist ein hinterlegter Betrag, der am Ende zurückgeht; die Selbstbeteiligung fällt nur an, wenn es einen Schaden gibt. Ein Vertrag kann beides vorsehen.
Reduzierung der Selbstbeteiligung
Die meisten Vermieter bieten optional an, die Selbstbeteiligung gegen einen Tagesaufschlag zu senken. Die Abwägung hängt von Mietdauer und geplanter Strecke ab. Auf einer Wochenendtour über Land verzichten viele darauf. Bei einer Woche mit Parken in der Innenstadt kippt die Rechnung meist andersherum: Die häufigsten Schäden sind keine Unfälle, sondern angeschrammte Felgen, zerkratzte Türen im Parkhaus und Steinschläge.
Was nie gedeckt ist
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Fahren durch eine nicht im Vertrag eingetragene Person
- Einsatz auf der Rennstrecke oder bei Veranstaltungen mit Geschwindigkeitscharakter
- Schäden aus grober Fahrlässigkeit: falscher Kraftstoff, ignorierte Warnleuchte, Weiterfahrt nach einer Störung
- Innenraumschäden durch unsachgemäße Beladung
In diesen Fällen entfällt die Deckung, und der gesamte Schaden kann Ihnen in Rechnung gestellt werden. Das sind die Konstellationen, in denen der Betrag die Selbstbeteiligung um ein Vielfaches übersteigt.
Der Fehlbetankung, ein teurer Klassiker
Sie wirkt wie eine Anekdote und gehört zu den häufigsten Schäden an Mietfahrzeugen. Bei einem Hochleistungsmotor kann eine falsche Befüllung den Ausbau des kompletten Kraftstoffsystems erforderlich machen. Die Regel ist einfach: Wenn Sie es bemerken, starten Sie nicht und rufen Sie die Assistance. Ein Abschleppwagen kostet nicht das, was eine Motorinstandsetzung kostet.
Kreditkartenversicherungen
Manche Premiumkarten bieten eine Deckung für Mietfahrzeuge. Bevor Sie sich darauf verlassen, prüfen Sie drei Punkte beim Herausgeber: den maximal gedeckten Fahrzeugwert, der meist weit unter dem Preis eines Oberklassefahrzeugs liegt; den häufigen Ausschluss sportlicher Kategorien; und die Pflicht, die gesamte Miete mit dieser Karte zu bezahlen.
Allgemein informierender Beitrag. Den tatsächlichen Umfang Ihrer Deckung bestimmen ausschließlich Ihr Mietvertrag und die zugehörige Police.
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